Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Nutzer der Plattform 'Network of Wonders' (NoW). Die Plattform fungiert primär als technischer Vermittlungsmarktplatz zwischen Nutzern, die Events und Workshops anbieten ('Anbieter'), und Nutzern, die daran teilnehmen möchten ('Teilnehmer').
Für Einkäufe im offiziellen NoW-Shop gelten diese Bedingungen ergänzend als Kaufrecht. Abweichende AGB von Nutzern werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
2. Registrierung & Nutzerkonto
Die Nutzung der vollen Plattformfunktionen setzt ein registriertes Nutzerkonto voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
Die Registrierung ist Personen ab 18 Jahren vorbehalten. Minderjährige nehmen an Wonders nur über eine Buchung durch eine erziehungsberechtigte Person teil, die für Anmeldung und Begleitung des Kindes verantwortlich ist.
Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Die Erstellung von Fake-Profilen ist streng untersagt. Bei Verstößen kann NoW Maßnahmen bis hin zur Sperrung des Kontos ergreifen; dabei gilt das gestufte Verfahren mit Begründung und Einspruchsmöglichkeit nach Ziffer 11.
3. Rolle der Plattform & Haftungstrennung
WICHTIGER HINWEIS: NoW ist bei fremden Workshops und Events ausschließlich als Vermittler von Dienstleistungen tätig.
Bucht ein Teilnehmer ein solches Event, kommen zwei Verträge zustande: ein Vermittlungsvertrag mit NoW über die Nutzung der Plattform und die Zahlungsabwicklung sowie ein Vertrag über die Durchführung des Wonders ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter (als alleinigem, eigenverantwortlichem Veranstalter). Wer Veranstalter und Vertragspartner ist, weist die Plattform auf jeder Wonder-Seite, im Buchungsabschluss, auf dem Ticket und in der Buchungsbestätigung aus.
Für die Durchführung des Wonders, für Ausfälle und für Schäden, die während der Events entstehen, ist allein der jeweilige Anbieter (Host) verantwortlich. Die Haftung von Network of Wonders für eigene Pflichtverletzungen richtet sich ausschließlich nach Ziffer 8.
Versicherungsschutz (Kranken- und private Unfallversicherung) ist Sache der Teilnehmenden. Hinweis: Teilnehmende sollten vor der Buchung anhand der Angaben des Veranstalters prüfen, ob das Wonder zu ihren Voraussetzungen passt. Wer für ein Kind bucht, informiert sich über Inhalt, Altersangabe und Ablauf des Wonders sowie über die Bedingungen des Veranstalters. Gesetzliche Ansprüche gegen den Veranstalter bleiben unberührt.
Eigene Wonders von NoW: Führt die Network of Wonders UG (haftungsbeschränkt) ein Wonder ausnahmsweise selbst durch, ist sie hierfür Veranstalter und alleiniger Vertragspartner; sie wird auf der Wonder-Seite und in den Belegen als solcher ausgewiesen. Die vorstehende Haftungstrennung gilt in diesem Fall nicht.
4. Leistungsangebot 'NoW You' (Für Anbieter)
Nutzer haben die Möglichkeit, als Anbieter aufzutreten.
Anbieter sind verpflichtet, für das eigene Event geltendes Recht einzuhalten (insbesondere Urheberrechte, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften).
Als Leistungserbringer ist der Anbieter selbst für die steuerliche Behandlung seiner Einnahmen (z. B. Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung) und – soweit gesetzlich erforderlich – für die Ausstellung von Rechnungen an Teilnehmer verantwortlich. NoW führt keine Steuern für den Anbieter ab.
Rechnungsstellung durch NoW: Erteilt der Anbieter im Bereich 'Rechnungen & Finanzen' die Vollmacht, stellt NoW in seinem Namen und für seine Rechnung Rechnungen an Teilnehmer aus (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG) – über den Ticketanteil, ohne die Servicegebühr von NoW. Der Anbieter ist für die Richtigkeit seiner Rechnungsdaten und seines Steuerstatus verantwortlich und stellt für dieselbe Leistung keine weitere Rechnung aus. Eine Kopie jeder in seinem Namen ausgestellten Rechnung steht ihm im Profil zur Verfügung. Die Vollmacht kann er jederzeit über den Support mit Wirkung für künftige Rechnungen widerrufen.
Der Anbieter ist eigenverantwortlicher Veranstalter seiner Wonders und alleiniger Vertragspartner der Teilnehmer für deren Durchführung. Er führt seine Wonders eigenverantwortlich durch, achtet auf die Sicherheit der Teilnehmenden und sichert zu, für körperbetonte Angebote (wie Parkour) adäquat qualifiziert zu sein. Ob und in welchem Umfang er seine Tätigkeit versichert (etwa durch eine Haftpflichtversicherung), liegt in seiner eigenen Verantwortung; NoW empfiehlt insbesondere bei körperbetonten oder gewerblichen Angeboten einen angemessenen Versicherungsschutz. Der Anbieter stellt NoW von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Durchführung seiner Wonders entstehen.
Wonders für Minderjährige: Wer ein Wonder für Kinder oder Jugendliche anbietet (etwa mit der Zielgruppe 'Für Kinder' oder einer Altersangabe), ist für eine altersgerechte Gestaltung, eine angemessene Aufsicht und die Einhaltung der Vorschriften zum Jugendschutz verantwortlich. NoW prüft Anbieter und Angebote hierauf nicht.
NoW behält sich das Recht vor, illegale, anstößige oder unsichere Angebote fristlos zu entfernen.
4a. Ausgeschlossene Themenbereiche & Content-Moderation
Die Veröffentlichung von Wonders (Workshops & Events) sowie Wishes zu folgenden Themenbereichen ist auf der gesamten NoW-Plattform ausdrücklich und ausnahmslos untersagt:
1. Finanzvermittlung, Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Wertpapierhandel (Hinweis: Allgemeine Finanzbildung und Wissensvermittlung über finanzielle Grundlagen sind ausdrücklich erlaubt.) 2. E-Banking, Zahlungssysteme, Bankensoftware 3. Computerspiele, Online-Gaming, E-Sport, Game-Streaming 4. Wehrtechnik, Rüstung, militärische Anwendungen 5. Atomare Anlagen, Kernkraftanlagen, Kernenergie 6. Kraftfahrzeug-Produktion & -Konstruktion, Straßen- und Schienenfahrzeuge 7. Luft- und Raumfahrt, Raketentechnik, Flugzeugbau 8. Verkehrsleittechnik, Flugverkehr und -sicherung, Gepäckfördersysteme 9. Steuerungs- und Kontrollsysteme für Maschinen und Anlagen 10. On-/Offshore-Technik, Windkraftanlagen (industrieller Kontext) 11. Systeme zur direkten Steuerung von Produktionsfertigungsprozessen 12. Inhalte, die Urheberrechte, Markenrechte oder geistiges Eigentum Dritter verletzen
Zur Durchsetzung dieser Richtlinie setzt NoW eine KI-gestützte Content-Moderation ein. Jeder Inhalt wird vor der Veröffentlichung automatisiert gegen die vorstehenden Ausschlusskriterien geprüft. Inhalte, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, werden automatisch blockiert und können nicht veröffentlicht werden.
NoW behält sich darüber hinaus das Recht vor, bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen das betreffende Nutzerkonto dauerhaft zu sperren; Begründung und Einspruch richten sich nach Ziffer 11.
5. Buchung, Zahlungsabwicklung & Stornierung
Die Buchung eines Events über die Plattform ist rechtsverbindlich.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt im Rahmen der Zahlungsvermittlung über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Anbieter bevollmächtigt NoW, die Zahlungen der Teilnehmer in seinem Namen entgegenzunehmen (Inkassovollmacht). Die Zahlung an NoW befreit den Teilnehmer von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Anbieter (schuldbefreiende Wirkung). NoW zahlt den Ticketanteil nach Durchführung des Wonders abzüglich der in Ziffer 5a genannten Provision an den Anbieter aus. Der Anbieter bevollmächtigt NoW zudem, Erstattungen nach dieser Ziffer 5 in seinem Namen automatisiert abzuwickeln – aus noch nicht ausgezahlten Beträgen oder durch Rückbelastung seines Auszahlungskontos bei Stripe Connect. Nach der Zahlung erhält der Teilnehmer von NoW als Vermittlerin eine Buchungsbestätigung (Ticket) sowie einen Zahlungsbeleg des Zahlungsdienstleisters Stripe; beide stehen im Kundenkonto unter 'Meine Buchungen' zur Verfügung. Buchungsbestätigung und Zahlungsbeleg sind keine Rechnung über die Leistung des Anbieters. Die Rechnung über das Wonder (Workshop oder Event) stellt der Anbieter als Leistungserbringer aus; hat er NoW dazu bevollmächtigt (Ziffer 4), erstellt NoW sie in seinem Namen und stellt sie dem Teilnehmer unter 'Meine Buchungen' bereit.
Tickets sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Das gilt ausdrücklich auch bei Verhinderung durch Krankheit. Ein Anspruch auf Rückerstattung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel besteht ausschließlich dann, wenn der Anbieter den Termin verschiebt oder das Event absagt; die Rückerstattung wird in diesem Fall über die Benutzeroberfläche der Plattform ausgelöst.
Widerrufsrecht: Wonders sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Für terminierte Tickets besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Vermittlungsleistung und Servicegebühr: Der Nutzer stimmt ausdrücklich zu, dass Network of Wonders mit der Ausführung der Vermittlungsleistung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Dem Nutzer ist bekannt, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung der Vermittlung erlischt.
Widerruf bei Serien-Guthaben (Blöcken): Für den Kauf eines Blocks besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Kauf. Der Widerruf ist gegenüber der Network of Wonders UG (haftungsbeschränkt), Gärtnergassl 8, 83236 Übersee, E-Mail support@networkofwonders.com, zu erklären. Löst der Käufer innerhalb der Frist Einheiten ein, erlischt das Widerrufsrecht anteilig für die eingelösten Einheiten; erstattet wird der Wert der noch nicht eingelösten Einheiten.
Statt einer Stornierung kann der Teilnehmer sein Ticket jederzeit selbst weitergeben: Über 'Meine Buchungen' lässt sich ein Transfer-Code erzeugen, mit dem eine andere registrierte Person die Buchung übernimmt. Der Code ist genau einmal einlösbar und verfällt mit der Übernahme.
Findet ein gebuchtes Event nachweislich nicht statt, kann der Teilnehmer dies innerhalb von 48 Stunden nach dem geplanten Ende über die Plattform melden. Die Auszahlung an den Anbieter wird dann bis zur Prüfung des Falls durch NoW zurückgehalten.
Serien-Guthaben (Blöcke): Für wiederkehrende Wonders kann der Anbieter einen Block aus mehreren Einheiten zu einem Blockpreis anbieten. Der Kauf eines Blocks ist verbindlich; das vorstehende Widerrufsrecht bleibt unberührt. Nicht eingelöste Einheiten werden nicht erstattet; sie verfallen, sobald die Serie keinen künftigen Termin mehr hat. Sagt der Anbieter Termine ab und können Einheiten deshalb nicht mehr eingelöst werden, werden diese Einheiten automatisch auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet. Mit Guthaben gebuchte Tickets lassen sich wie alle Tickets per Transfer-Code weitergeben.
5a. Plattform-Vergütung & Provisionsstaffelung
Für die Bereitstellung der Plattforminfrastruktur, einschließlich Vermittlung, Zahlungsabwicklung, Sichtbarkeit und technischem Support, erhebt NoW eine leistungsabhängige Vermittlungsprovision auf den Ticketanteil jedes über die Plattform abgewickelten Wonders (Workshop oder Event).
Die Höhe der Provision richtet sich nach der Zahl der Wonders, die der Anbieter zum Zeitpunkt der Buchung selbst angeboten und abgeschlossen hat (durchgeführt und ausgezahlt), und ist wie folgt gestaffelt:
- •bis 99 abgeschlossene angebotene Wonders: 10 % des Ticketanteils
- •ab 100: 8,75 % des Ticketanteils
- •ab 250: 7,5 % des Ticketanteils
- •ab 500: 6,25 % des Ticketanteils
- •ab 1000: 5 % des Ticketanteils
Gebuchte Wonders erhöhen das im Profil angezeigte Level, haben aber keinen Einfluss auf die Provision.
Der Anbieter legt den Endpreis fest, den Teilnehmer bei der Buchung zahlen. Berechnungsgrundlage der Provision ist der Ticketanteil, also der Endpreis abzüglich der darin enthaltenen, nachfolgend beschriebenen Servicegebühr. Kostenfreie Wonders (Preis: 0 €) sind von der Provisionserhebung ausgenommen.
Im Endpreis ist eine Servicegebühr für Zahlungsabwicklung und Plattformbetrieb in Höhe von 3,5 % des Endpreises zuzüglich 0,25 € enthalten; der Teilnehmer zahlt darüber hinaus nichts. Sie wird im Checkout vor Abschluss der Buchung als eigene Position ausgewiesen. Die Servicegebühr steht nicht dem Anbieter zu und fließt nicht in die Provisionsberechnung ein. Bei einer Rückerstattung nach Ziffer 5 wird der vollständige gezahlte Betrag einschließlich der Servicegebühr erstattet.
Der Provisionsanspruch von NoW entsteht mit der verbindlichen Buchung durch den Teilnehmer. Die Auszahlung des Anbieteranteils (Ticketanteil abzüglich der vorstehend genannten Provision) erfolgt nach Durchführung des Wonders über den in der Zahlungsabwicklung hinterlegten Auszahlungsweg. Eine Aufstellung aller Auszahlungen mit Endpreis, Servicegebühr und Provision steht dem Anbieter im Profil unter 'Einnahmen' zur Verfügung und lässt sich monatsweise exportieren.
Der jeweils aktuelle Provisionssatz wird dem Anbieter beim Anlegen eines kostenpflichtigen Wonders in der Auszahlungsvorschau angezeigt. Das Erreichen einer neuen Provisionsstufe wirkt sich ausschließlich auf zukünftige Buchungen aus; bereits getätigte Buchungen bleiben davon unberührt.
NoW behält sich das Recht vor, die Provisionsstaffelung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Kalendertagen zu ändern. Bestehende Buchungen zum Zeitpunkt der Änderung werden nach den zum Buchungszeitpunkt geltenden Konditionen abgerechnet.
6. Wishes & Angebote
Im Bereich 'Wishes' können Nutzer Wünsche für Wonders äußern, die es noch nicht gibt. Andere Nutzer können einen Wish unterstützen, Anbieter können dazu Angebote mit Termin, Preis und Teilnehmerzahl abgeben.
Nimmt der Wünschende – gegebenenfalls nach einer Abstimmung der Unterstützer – ein Angebot an, entsteht daraus ein reguläres, buchbares Wonder des Anbieters. Unterstützer werden benachrichtigt und können es wie jedes andere Wonder buchen; es gelten Ziffer 5 und 5a. Der Vertrag über das Wonder kommt auch hier ausschließlich zwischen Teilnehmer und Anbieter zustande.
Hinterlegung des Zahlungsmittels (Einzug erfolgt bei Zustandekommen des Wonders): Ein Unterstützer kann beim Unterstützen ein Zahlungsmittel beim Zahlungsdienstleister Stripe hinterlegen. Die Zusage ist damit verbindlich. Der Unterstützer ermächtigt NoW, dieses Zahlungsmittel später für die Buchung zu belasten; beim Hinterlegen wird weder ein Betrag reserviert noch abgebucht. Belastet wird erst, wenn das Wonder mit Termin feststeht, und nur, solange noch Plätze frei sind; der Unterstützer erhält dann eine reguläre Buchung. Kommt kein Wonder zustande, wird nichts belastet.
7. Richtlinien für den NoW-Onlineshop (Widerruf)
Vertragspartner für Käufe physischer Produkte im NoW-Shop ist direkt Network of Wonders.
Als Verbraucher steht dem Nutzer ein gesetzliches Widerrufsrecht zu: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.
Vom Widerruf ausgenommen sind getragene, ohne Originaletikett zurückgesandte oder aus hygienischen Gründen versiegelte, geöffnete Artikel (z.B. Unterwäsche, Trinkflaschen).
8. Haftungsbeschränkung der Plattform
NoW haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NoW nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von NoW.
NoW schuldet keine permanente, unterbrechungsfreie technische Erreichbarkeit der Plattform; vorübergehende Einschränkungen, etwa durch Wartung oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von NoW, bleiben vorbehalten.
9. Verhaltensregeln & Sanktionen
Die NoW-Community basiert auf tiefem gegenseitigem Respekt.
Rassismus, Sexismus, Diskriminierung jeglicher Form, Betrug, Spamming und anderweitige Aufrufe zu gesetzeswidrigem Verhalten sind auf der gesamten Plattform strengstens verboten.
Bei Zuwiderhandlungen kann NoW Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren – bei schwerwiegenden Verstößen auch sofort – und Straftaten zur Anzeige bringen. Maßnahmen, Begründung und Einspruch richten sich nach dem gestuften Verfahren in Ziffer 11.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Verantwortlichen Organisation.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11. Community-Richtlinien und Sanktionen (Strike-System)
Die Einhaltung unserer Community-Richtlinien ist für ein sicheres und freundliches Miteinander unerlässlich. Nutzer können Chat-Nachrichten, Gruppen und Wonders direkt in der App melden. Sonstige Inhalte – etwa Profile, Fotos, Wishes, Bewertungen oder Updates zu Wonders – sowie mutmaßlich rechtswidrige Inhalte (Art. 16 DSA) können Sie jederzeit über den Support (Seitenende → Support) oder per E-Mail an support@networkofwonders.com melden; nennen Sie dabei bitte den Inhalt (Link) und den Grund. Über unsere Entscheidung zu Ihrer Meldung informieren wir Sie. Gemeldete Inhalte werden zunächst KI-gestützt vorgeprüft und priorisiert. Stufen zwei voneinander unabhängige automatisierte Prüfungen eine gemeldete Chat-Nachricht übereinstimmend als schweren Verstoß ein (etwa Hassrede, Drohung, Belästigung oder Betrugsversuch), wird sie vorläufig ausgeblendet und der Verfasser kann im betroffenen Chat 24 Stunden lang keine Nachrichten senden. Diese vorläufige Maßnahme ist vollständig umkehrbar, Sie werden mit Begründung darüber informiert. Die endgültige Entscheidung über Maßnahmen trifft in jedem Fall unser Moderationsteam nach manueller Prüfung. Es erfolgen keine vollautomatischen Verwarnungen, Gruppen-Ausschlüsse oder Kontosperren. Melden mindestens drei verifizierte Nutzer (mit bestätigter E-Mail-Adresse) ein Wonder unabhängig voneinander, wird es automatisch und vorläufig ausgeblendet, bis unser Moderationsteam den Fall geprüft hat. Der Anbieter wird darüber mit Begründung informiert; bestehende Buchungen bleiben bestehen.
Bei bestätigten Verstößen kann das Moderationsteam gestaffelt reagieren:
- •Stufe 1 (Verwarnung): Die betroffene Nachricht wird entfernt und Sie erhalten einen Hinweis.
- •Stufe 2 (Gruppen-Ausschluss): Die Nachricht wird entfernt und Sie werden zum Schutz der anderen Mitglieder aus der betroffenen Chat-Gruppe ausgeschlossen.
- •Stufe 3 (Kontosperre): Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen wird Ihr Konto temporär oder dauerhaft gesperrt. Gegen eine Sperre können Sie direkt auf dem Sperrbildschirm Einspruch einlegen; der Fall wird dann erneut von einer Person geprüft.
Einspruch und Rechtsbehelfe: Jede Maßnahme – auch die Offline-Nahme eines Wonders, Wishes oder Profils – teilen wir Ihnen mit Begründung mit, per Benachrichtigung in der App und bei Kontosperren und Offline-Nahmen zusätzlich per E-Mail. Gegen eine Maßnahme können Sie Einspruch einlegen: bei einer Kontosperre direkt auf dem Sperrbildschirm, sonst über den Support (support@networkofwonders.com). Über einen Einspruch entscheidet stets eine Person aus unserem Moderationsteam; die Entscheidung erhalten Sie mit Begründung. Unabhängig davon können Sie sich an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 des Digital Services Act wenden (Übersicht der EU-Kommission: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/dsa-out-court-dispute-settlement) und den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beschreiten.
Wir machen hiermit von unserem digitalen Hausrecht Gebrauch und behalten uns ausdrücklich vor, Nutzer bei schwerwiegenden oder fortgesetzten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen temporär oder permanent von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
